Gestaltungsplan Erlen
Die Bau- und Zonenordnung regelt zusammen mit dem kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) grundsätzlich die Überbauung von Grundstücken. Gestaltungspläne, seien sie nun privat, öffentlich oder kantonal, gelangen dann zur Anwendung, wenn es sich um Baugebiete handelt, die topographisch besonders anspruchsvoll oder mit Schutzobjekten behaftet sind oder aber besondere Einordnungen und Rücksichtnahmen erfordern.
Im vorliegenden Fall wurde das Dorf «Mülenen» in das Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) aufgenommen und war von nationaler Bedeutung. Das entsprechende Inventar wurde von der Baudirektion des Kantons Zürich in einer Verfügung vom 4. Februar 2002 mit folgenden Schutzelementen von regionaler Bedeutung versehen: Erhaltung der historischen Verkehrswege Alte Landstrasse und Erlenstrasse (nationale Bedeutung), Schaffung eines wichtigen Freiraums zwischen der Seestrasse und dem ehemaligen Fabrikweiher, Erhaltung der Topographie, des Landschaftsbildes und des markanten Baumbestandes, Sicherung des Fabrikweihers, einschliesslich des Baumbestandes, Schaffung eines offenen Auslaufs des ehemaligen Fabrikweihers oberhalb des kanalisierten Gewässers, Erhaltung des bestehenden Fabrikgebäudes von 1887, Erhaltung des Ersatzbaus der ehemaligen Spinnerei von 1812, Erhaltung des ehemaligen Bauernhofs. Schliesslich befanden sich unterhalb des Planungsgebietes wichtige Grundwasserschutzzonen für die Wasserversorgung der Stadt Wädenswil und der Gemeinde Richterswil.
Der Gemeinderat Richterswil und die Baudirektion des Kantons Zürich waren sich einig, dass angesichts der komplexen städtebaulichen Situation nur das Instrument eines kantonalen Gestaltungsplans in Frage kommt. Die Stiftung Grünau beauftragte deshalb das Planungsbüro Uster AG Planer - Architekten - Immobilientreuhänder in Wädenswil, die Grundlagen für einen kantonalen Gestaltungsplan und gleichzeitig ein verträgliches Projekt für eine neue Siedlung zu entwickeln. Nach 2,5 Jahren wurde der kantonale Gestaltungsplan für Erlen am 28. Juli 2006 von der Baudirektion des Kantons Zürich genehmigt. Diese umfassende Leistung der Uster AG, bestehend aus der Erarbeitung des kantonalen Gestaltungsplans Erlen, der Ausarbeitung des Bauprojekts in Abstimmung mit den hydrologischen Anforderungen an das Grundwasser, den Schutzzonen und den Anforderungen der kantonalen Natur- und Heimatschutzkommission sowie den Parzellen- und Dienstbarkeitsregelungen, ist Ausdruck eines profunden Fachwissens und einer professionellen Projektleitung.